ZAHNERSATZ

Weil jeder fehlende Zahn zu Stellungsveränderungen der Nachbarzähne, des Gegenzahnes im anderen Kiefer, und letztendlich zu Kiefergelenksproblemen führen kann, soll das Lückengebiss versorgt werden.


Abnehmbarer Zahnersatz:

alle Krankenkassen übernehmen einen Kostenanteil

  • Standardprothese mit Klammern
  • Prothesen nach modernsten technischen Möglichkeiten mit unsichtbaren Halteelementen


Festsitzender Zahnersatz:

nur die sog. "kleinen Krankenkassen" (BVA, VA, KFA, SVA) übernehmen einen geringen Kostenanteil

  • Brücken:
    Fehlende Zähne können durch eine an den Nachbarzähnen befestigte "Krone" ersetzt werden, wobei diese Nachbarzähne aus Stabilitätsgründen ebenfalls beschliffen und überkront werden müssen.
  • Implantate:
    In bestimmten Situationen, unter Abwägung der Indikationen und Kontraindikationen, können Titanimplantate als "künstliche Zahnwurzel" verwendet werden. Je nach Bedarf werden auf diesen "Wurzeln" Einzelzahnkronen, Brücken oder auch Prothesen befestigt.